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OLG Hamm, 31.08.2000 - 3 Ss OWi 881/2000 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Letzte Wort, ausreichende Begründung der Verfahrensrüge, Teilaufhebung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2000 - 3 Ss OWi 881/00
Der Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG begründet die Revision nämlich nicht unbedingt, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil auf dem Fehler beruht (BGHSt 21, 288, 290 m.w.N.). - BGH, 12.07.1994 - 4 StR 306/94
Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Verfahrensmangel wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2000 - 3 Ss OWi 881/00
Diesen Anforderungen ist jedenfalls dann genügt, wenn die der Urteilsverkündung unmittelbar vorausgegangenen Verfahrenshandlungen geschildert werden (BGH StV 1995, 176).
- OLG Hamm, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 208/05
Gewährung des letzten Wortes und Umfang der Aufhebung bei Nichtgewährung
Ein Beruhen des Schuldspruchs auf der Nichtgewährung des letzten Wortes kann in der Regel aber nur dann verneint werden, wenn der Betroffene geständig war und es ersichtlich nur um eine milde Ahndung der im Übrigen eingeräumten Tat bzw. Ordnungswidrigkeit ging (vgl. Beschluss des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 30. August 2000 in 3 Ss OWi 881/00 unter Bezugnahme auf BGH bei Kusch, NStZ 1993, 29 Nr. 15).